Niemand kann sich sicher sein, dass er oder sie auch morgen noch in der Lage sein wird, sich um finanzielle Angelegenheiten zu kümmern oder wichtige persönliche Entscheidungen zu treffen, etwa über Operationen oder andere medizinische Behandlungen. Mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung können viele Angelegenheiten bereits im Vorhinein verfügt und bestimmt werden. Die Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen dieser Instrumente der Selbstbestimmung und der Angehörigenvertretung, auch im Zusammenhang mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz, werden im Rahmen des Vortrags besprochen.
alle Interessierten
Monika Niedermayr
Juristin und Universitätsprofessorin am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck
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