Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutz
Vortrag
Inhalt
Niemand kann sich sicher sein, dass er oder sie auch morgen noch in der Lage sein wird, sich um finanzielle Angelegenheiten zu kümmern oder wichtige persönliche Entscheidungen zu treffen, etwa über Operationen oder andere medizinische Behandlungen.
Mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung können viele Angelegenheiten bereits im Vorhinein verfügt und bestimmt werden. Die Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen dieser Instrumente der Selbstbestimmung sowie der Angehörigenvertretung, auch im Zusammenhang mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz, werden im Rahmen des Vortrags besprochen.
Zielgruppe
alle Interessierten
Referentin
Monika Niedermayr
ao. Univ.-Prof., Mag., Dr., Juristin; ao. Universitätsprofessorin am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck, diplomierte Ehe-, Familien und Beziehungsberaterin.
Termin
Montag, 10. Mai 2021, 19–20:30 Uhr
Ort
Online via Zoom
Teilnahmebeitrag
Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung
bis eine Woche vor dem Termin