Petition: Würde des Menschen in die Verfassung

Würde des Menschen
Die Würde des Menschen soll in die Verfassung aufgenommen werden

Die Österreichische Palliativgesellschaft ruft derzeit in einer Petition auf, alles zu unternehmen, dass die Würde des Menschen in Zukunft in Österreich verfassungsrechtlich geschützt wird.

Der Hintergrund dieser Petition ist die Sorge um die zunehmenden Strömungen in Europa zur gesetzlichen Regelung und Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe. Diese Sorge ist berechtigt und es ist wichtig, dass eine gesellschaftspolitische Diskussion über die Problematik der Sterbehilfe und über den Begriff der Würde stattfindet.

Mit der Würde des Menschen argumentieren jedoch auch die Befürworter der aktiven Sterbehilfe. Es ist deshalb nicht gesagt, dass mit der Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung das derzeit geltende Verbot der aktiven Sterbehilfe in Österreich nicht geändert und liberalisiert werden könnte.

Daher bleibt über diese Petition hinaus viel zu tun für den Wert des Lebens bis zuletzt: Aufklärung über die Möglichkeiten der Therapiebegrenzung und über Therapien am Lebensende, Gespräche mit Vertretern aller Parteien, Bereitstellung von kompetenter Betreuung, Unterstützung der Angehörigen, damit kranke und alte Menschen nicht das Gefühl haben müssen, zur Last zu fallen, wenn sie der Hilfe bedürfen und vieles andere mehr.

Die Tiroler Hospiz-Gemeinschaft setzt sich dafür ein, dass eine Kultur des Lebens und Sterbens in unseren Institutionen und Gemeinschaften gepflegt werden kann, die ein möglichst gutes Leben bis zuletzt ermöglicht, damit Menschen bis zum letzten Augenblick ihres Lebens erfahren können, dass sie für ihre Umgebung wichtig sind. Man könnte auch sagen: Wir wollen uns zueinander so verhalten, wie es der Würde entspricht, die jedem Menschenleben unhinterfragbar zukommt.

Helmut Schwamberger (Vorstandsmitglied) und Elisabeth Medicus (Ärztliche Leiterin)

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