Patientenverfügung auf dem Prüfstand der Enquete-Kommission

Die öffentliche Anhörung der parlamentarischen Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ ging heute in ihre letzte Runde. Auf der Tagesordnung standen zunächst die Bereiche Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, bevor sich die ExpertInnen und Abgeordneten mit den verfassungsrechtlichen Aspekten rund um die Frage der Sterbehilfe befassten.

Mehr Information und weniger Zugangshürden

Allein schon der Umstand, dass nur 4 % der Bevölkerung eine Patientenverfügung errichtet haben, mit der bestimmte medizinische Behandlungsmethoden vorweg abgelehnt werden, zeigte für die ExpertInnen den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf auf. Einig war man sich über die Notwendigkeit, den Zugang zu erleichtern und den PatientInnen bessere Information anzubieten. So trat etwa Gerhard Aigner (Bundesministerium für Gesundheit) dafür ein, die Erneuerung einer Patientenverfügung nicht mehr an die strengen juristischen Formkriterien einer verbindlichen Patientenverfügung zu knüpfen. Überhaupt sollte seiner Meinung nach die vom Gesetzgeber vorgenommene, für die Bevölkerung aber schwer nachvollziehbare Unterscheidung zwischen einer verbindlichen und einer bloß beachtlichen Patientenverfügung aufgehoben werden. Vorstellbar war für ihn auch eine Verlängerung der Dauer der Patientenverfügung über den Zeitraum von derzeit fünf Jahren hinaus. Eine Patientenverfügung müsse dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Wille der PatientInnen die Maxime der medizinischen Behandlung zu sein hat, stand für Michael Lunzer (Österreichische Notariatskammer) fest. Hohen Stellenwert räumte er der Information und Beratung, wie sie bereits durch die NotarInnen angeboten wird, ein. Wichtig sei es darüber hinaus, Barrieren zu beseitigen, die vor allem auch in der Schwellenangst der Betroffenen liegen.

Qualitativ habe sich die Patientenverfügung durchaus bewährt, befand Gerald Bachinger (Niederösterreichischer Patienten- und Pflegeanwalt), trotzdem seien mehr Ressourcen für Beratung und Dokumentation geboten. Bachinger wies zudem auf finanzielle Hürden hin und schlug eine Übernahme der im Zuge der ärztlichen Beratung entstehenden Kosten durch die Sozialversicherungsträger vor. Für sinnvoll hielt er auch eine Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Die E-card schließlich sollte seiner Meinung nach mit einer Applikation „Patientenverfügung“ versehen werden. Sigrid Pilz (Wiener Pflege- und Patientenanwältin) forderte mehr Zeit für das ärztliche Aufklärungsgespräch über die Errichtung einer Patientenverfügung und bemängelte überdies, wesentliche Zielgruppen wie demente Menschen, aber auch MigrantInnen hätten derzeit de facto noch keinen Zugang zu Patientenverfügungen.

Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ernst Berger (Psychotherapeut) sprach die Grenzen der langfristigen Verfügungsmöglichkeit an und bemerkte unter Hinweis auf die Erfahrungen aus seiner Praxis, die Wünsche der PatientInnen seien häufigen Wechseln unterworfen. Entscheidungen könnten daher nur in der jeweiligen Situation in einem dialogischen Prozess getroffen werden. Dabei sollte jedenfalls das Leben „einen Fürsprecher haben“. Großes Informationsdefizit beklagte Volksanwältin Gertrude Brinek. Aufklärung und Vereinfachung, diese etwa in Form eines One-Stop-Shops, seien ebenso gefragt wie die Reduktion der Kosten. Brinek plädierte zudem auch für die Einbettung der Patientenverfügung in eine Vorsorgevollmacht.

Patientenverfügungen sollten immer eingebunden sein in den Prozess der ärztlichen Aufklärung, betonte Johannes Meran (Primarius für Innere Medizin), der überdies zu bedenken gab, in klinischen Entscheidungssituationen seien Patientenverfügungen in den seltensten Fällen hilfreich. PatientInnen sollten seiner Meinung nach ermuntert werden, beachtliche, nicht aber verbindliche Patientenverfügungen zu errichten.

Anton Wechselberger (Präsident der Österreichischen Ärztekammer) wiederum will den Zugang zu Patientenverfügungen durch ein niederschwelliges Angebot mit weniger Formvorschriften, etwa durch das Nennen einer Vertrauensperson, erhöhen. Auch sollten beachtliche Patientenverfügungen mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden können. Wichtig war Wechselberger ferner die Erstellung eines Registers sowohl für Patientenverfügungen als auch für Vorsorgevollmachten. Maria Kletecka-Pulker (Institut für Ethik und Recht in der Medizin) hob die Bedeutung der Rechtssicherheit für PatientInnen, aber auch für die Angehörigen der Gesundheitsberufe hervor und sprach sich für eine entsprechende Verankerung der Patientenverfügung im Ärztegesetz aus. Der Vorsorgedialog sollte jedenfalls Teil des ärztlichen Gesprächs sein. Was die für die PatientInnen anfallenden Kosten betrifft, trat sie für eine Abgeltung im Rahmen des Sozialversicherungsrechts ein.

Die Forderungen nach Vereinfachung, besserer Information und Erleichterung des Zugangs standen auch im Mittelpunkt der anschließenden Diskussion. ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker kündigte in diesem Zusammenhang eine Informationsoffensive „Vorsorgeservice“ an, bei der ab April RechtsanwältInnen, NotarInnen und Partnerorganisationen in allen Bezirken an Informationstagen kostenlos über den Themenbereich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beraten werden.

Vorsorgedialog soll Information über Vorsorgevollmacht verbessern

In zweiten Teil der Enquetekommission stand das Thema „Vorsorgevollmacht“ im Zentrum der Debatte. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (§ 284) ermöglicht es, eine Person zur Besorgung bestimmter Angelegenheiten zu bevollmächtigen, falls man selbst die dazu die erforderliche Geschäfts-, Einsichts-, Urteils-oder Äußerungsfähigkeit verlieren sollte. Eine Vorsorgevollmacht muss entweder eigenhändig geschrieben, in Gegenwart dreier Zeugen unterschrieben oder notariell aufgenommenen werden. Umfasst die Vorsorgevollmacht Einwilligungen in medizinische Behandlungen, Entscheidungen über dauerhafte Änderungen des Wohnorts oder außerordentliche Vermögensangelegenheiten, muss sie vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder bei Gericht errichtet werden. Der Bevollmächtigte darf nur Angelegenheiten besorgen, die in der Vollmacht klar bestimmt sind und er darf nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer engen Beziehung zu einer Krankenanstalt, einem Heim oder einer Einrichtung stehen, in der der Vollmachtgeber betreut wird.

Richtlinien für den Vorsorgedialog in geriatrischen Einrichtungen

Hildegard Menner (Bundes-Arbeitsgemeinschaft Pflegedienstleistung) sagte in ihrem Einleitungsreferat, dass Menschen in Pflegeheimen und Betreuungseinrichtungen die Instrumente Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht noch weniger in Anspruch nehmen als andere. Zugleich wünschen diese Menschen, festzulegen, was sie im Fall des Falles wollen und was nicht. Menner schlägt daher vor, für die Gespräche, die schon jetzt zwischen BewohnerInnen, ÄrztInnen und BetreuerInnen in geriatrischen Einrichtungen geführt werden – die laut Menner derzeit aber nicht tief genug gehen – unter dem Titel „Vorsorgedialog“ eine einheitliche Richtlinie zu schaffen. Das Ziel sollte es sein, den Willen der Menschen klar zu erfassen und dabei sas Problemfeld Demenz speziell zu beachten. Regina Ertl (Lebensweltheim) erklärte die geringe Zahl von Vorsorgevollmachten mit der ungenügenden Information über dieses wichtige Instrument. Ertl zeigte sich überzeugt, dass ein Vorsorgedialog die Informationslücke bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten schließen könne. Außerdem brauche dieser Dialog eine Rechtsgrundlage und Beitragsleistungen des Gesundheits- und Sozialsystems.

Kognitiv eingeschränkte Menschen brauchen Hilfe bei Entscheidungen

Behindertenanwalt Erwin Buchinger befasste sich mit der Vorsorgevollmacht aus der Perspektive behinderter, insbesondere kognitiv eingeschränkter Menschen. Sie sehen die Vorsorgevollmacht oft kritisch, weil diese Entscheidungen delegiere, während es ihnen darum gehe, ihre Entscheidungsfähigkeit nachzuweisen und Unterstützung in ihren Entscheidungen zu erhalten. Buchinger plädiert für diese Unterstützung. Vorsorgevollmachten sollten verständlicher gestaltet und die finanzielle Barriere von 500 bis 700 € pro Vorsorgevollmacht gesenkt werden. Beim Thema Würde am Ende des Lebens appellierte Buchinger, auch die Würde am Beginn des Lebens zu beachten und schlug nachdrücklich vor, die unterschiedliche Beurteilung behinderten und nichtbehinderten Lebens bei der Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen zu beenden. Dieses Anliegen unterstützte in der Debatte ausdrücklich Abgeordneter Marcus Franz vom Team Stronach.

Menschen wollen sterben, wo sie sich zu Hause fühlen

Sigrid Beyer (Hospiz- und Palliativ-Care im Pflegeheim) erinnerte daran, dass in Österreich 70.000 Menschen, viele von ihnen schwer krank oder sterbend, in Pflege- und Altenheimen leben. Nachts sei häufig eine Pflegehelferin für 50 bis 70 Menschen alleine zuständig. In Krisensituationen führe dies immer wieder dazu, dass der verständigte Notarzt Menschen in ein Spital einweist, obwohl sie in Ruhe dort sterben wollen, wo sie sich zu Hause fühlen. Daher sei es wichtig, in einem Vorsorgedialog klar zu ermitteln, was die Menschen wollen, das Ergebnis des Gesprächs zu dokumentieren und diese Gespräche halbjährlich zu wiederholen. An dieser Stelle sah die Expertin Nachholbedarf bei der Abgeltung palliativmedizinischer Leistungen in Pflege- und Altenheimen. Die Palliativmedizinerin Susanne Zinell (Mobiles Palliativ-Team des Landeskrankenhauses Villach) berichtete von ihren Erfahrungen bei der Begleitung von 4000 sterbenden Menschen. Die Menschen hätten meist keine Angst vor dem Sterben, sondern von dem Weg dorthin, sagte sie. Sie wollen so lange wie möglich zuhause sein, schmerzfrei und in ihren Entscheidungen autonom bleiben. Sie brauchen spirituelle Unterstützung und genügend Zeit, Dinge zu erledigen, die ihnen wichtig sind. Aus Respekt für diese Menschen sollte man deren kostbare Zeit nicht mit Therapien vergeuden, die ihnen nicht mehr nützen, sagte die Medizinerin.

Mit den besonderen Problemen von Menschen, die nicht selbst, sondern nur über andere Menschen kommunizieren können, befasste sich Gabriele Nußbaumer(Lebenshilfe Vorarlberg). Die Expertin empfiehlt, die Kommunikationsbrücken zu diesen Menschen nach dem Beispiel Deutschlands auszubauen, dort haben bereits 20% aller Menschen eine Patientenverfügung. Dabei sei es wichtig, den Vorsorgedialog rechtzeitig zu beginnen, sagte Nußbaumer, die Erwin Buchinger ausdrücklich in seiner Forderung nach Abschaffung der eugenischen Indikation unterstützt.

In der Diskussion unterstrich Abgeordnete Michaela Steinacker (V) die Bedeutung des Vorsorgedialogs und plädierte dafür, die Vorsorgevollmacht und deren Verwaltung durch Zusammenlegung der dafür bestehenden Register zu vereinfachen. Werner Mühlböck (Tiroler Hospiz-Gemeinschaft) schlug vor, Palliativ-Care als Ausbildungsinhalt in das Medizinstudium und die Ärzteweiterbildung aufzunehmen. Sektionschef Gerhard Aigner (Bundesministerium für Gesundheit) warnte aus langjähriger legistischer Erfahrung vor einer Verrechtlichung des Vorsorgedialogs und schloss mit den Worten: „Tut es einfach“. (Fortsetzung Enquetekommission „Würde am Ende des Lebens“)

Foto: Parlamentsdirektion / Bildagentur Zolles KG / Mike Ranz

Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion

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